Schichtarbeit und Schwerbehindertenstatus
06.05.08, 22:37:05
cony
Ich weiß nicht ob das hierein gehört, aber vielleicht hat ja jemand Ahnung von der Gesetzgebung.
Ich habe einen Schwerbeschädigtenausweis(70%) und mein Kleiner jetzt auch(50%).
Nun wurde mir gesagt,das Kilie, zumindest in absehbarer Zeit, es nicht lernen wird, sich nach der Uhrzeit anzuziehen und zur Schule zu fahren.
Da mein Mann und ich in Schichten arbeiten, wird das schwierig.
Nun zur Frage: Kann ich Aufgrund unserer Schwerbeschädigtenausweise Normalschicht verlangen( oder eine Umsetzung inder ich in Normalschicht arbeiten kann) oder wäre das ein Kündigungsgrund?
Ich hätte es, wenn möglich gewußt, bevor ich meinen Arbeitgeber frage.Wenn jemand es weiß, vielleicht auch einen Paragraphen dazu.
06.05.08, 22:53:56
55555
Vielleicht fragst du mal im zuständigen Integrationsamt? Ich schau auch nochmal, aber diese Frage ist mir bisher noch nicht begegnet.
06.05.08, 23:05:54
bianka018
Also ich habe damals einen schriftlichen Antrag bei der Geschäftsleitung abgegeben, dass ich aufgrund des Autismus bei Manuel und der damit verbundenen organisatorischen Abläufe eine Minderung meiner täglichen Arbeitszeit benötige. Es ist wichtig dass du den Grund mit rein schreibst. Demzufolge darf auch keiner Überstunden von dir verlangen, wenn du dann Normalschicht machst. Ich glaube sie dürfen den Antrag nicht ablehnen. Vielleicht findet 55555 ja noch das passsende Gesetz.
07.05.08, 11:46:12
cony
ich hoffe das sie den antrag nicht ablehnen
ich habe damals für schichtdienst unterschrieben, der bei meiner arbeit auch nicht anders möglich ist.
letztlich liefe es auf eine versetzung hinaus.
nur wollten sie mich schonmal raushaben,wegen dem ausweis bzw. einige spätere begleiterscheinungen,
was nicht geklappt hat.
deswegen habe ich jetzt auch angst den job ganz zu verlieren.
07.05.08, 12:00:32
55555
Tja, wenn Schichtdienst Teil deines Vertrags ist könnte es problematisch werden.
07.05.08, 17:05:22
cony
Ich weiß, aber anders gehts nicht.Irgendwie wirds schon.
07.05.08, 22:06:17
bianka018
Ich muß aber dazu sagen, dass meine Chefs das Ganze in eine Änderungskündigung umgewandelt haben. Ob das so rechtens war weis ich auch nicht. Hab ja eh im Dez. 07 gekündigt. Mir scheint dass du da ziemlich unter Druck stehst, wenn die dich da schon mal raus haben wollten. Ist es in deiner Situation nicht sowieso besser noch mehr Abstand von dieser Firma zu nehmen? Vielleicht tut es dir und deiner Familie mal gut sich ein wenig entspannen zu können.
07.05.08, 23:09:16
drvaust
Bist Du in einem großen Betrieb? Die müssen einen gewählten Behinderten-Beauftragten (oder wie das heist) haben, der berät und vertritt im Betriebsrat.
Meines Wissens muß der Betrieb alles versuchen, damit Du entsprechend weiter arbeiten kannst. Eine Kündigung ist nur zulässig, wenn es nicht anders geht.
Bei der Auflösung unserer Dienststelle (94% gekündigt) sind fast nur die Schwerbehinderten und sozialen Problemfälle (z.B. Alleinerziehende) übriggeblieben, die andere Arbeitsplätze bekamen.
Aber ich kenne die Gesetze nicht.
08.05.08, 08:02:05
cony
ich arbeite bei der bundeswehr.
ich habe schon mit der pesonalabteilunng gesprochen und ich soll einen antrag stellen.
mal sehen was draus wird.
einen behindertenbeauftragten haben wir auch.
aber soweit ich weiß, kommt der nur zum tragen bei kündigung, oder problemen die durch die jeweilige behinderung auftreten.bzw. wenn mobbing aufgrunddessen passiert.
aber ich hole mir gleich sicherheitshalber eine bestätigung von meiner ärztin,das schichtdienst nicht gut ist.
kann jedenfalls nicht schaden. :?
08.05.08, 10:21:44
55555
Na dann sieht es wohl schon wieder besser aus, da es ein staatlicher Betrieb ist. Der muß mehr Rücksicht nehmen.
08.05.08, 12:50:07
cony
Ich habe mir sicherheitshalber vom Arzt eine Bescheinigung geben lassen, das es für meine Gesundheit besser wär.
Ich hoffe mal es hilft. ;)
08.05.08, 16:03:24
55555
geändert von: 55555 - 08.05.08, 16:03:48
Kann nicht schaden. Wenn du von irgendjemandem auf eine Regelung hingewiesen werden solltest, nenn die ruhig dann auch hier im Forum.