29.03.09, 13:52:45
arlette
gefunden unter den bestimmungen zu flüssigkeiten im handgepäck bei swiss:
Erlaubte Ausnahmen gelten...
...wenn die Flüssigkeit während der Reise verbraucht wird und entweder für medizinische Zwecke oder aufgrund einer speziellen Diätserfordernis notwendig ist - dazu gehört auch Babynahrung. Reisende haben gegen Aufforderung die Authentizität der mitgebrachten Flüssigkeiten zu beweisen.
a) Die Flüssigkeit wird während der Reise verbraucht, bezieht sich auf die gesamte Reise des Passagiers und ist nicht an die Dauer des Fluges gekoppelt. Ein Passagier, der einen einstündigen Flug nutzt, hat die Erlaubnis, Medikamente in der Menge von mehr als 100 ml oder die nicht im Beutel Platz haben, mitzunehmen (diese Menge reicht auch für eine längere Reise aus); falls der Reisende nicht das Risiko auf sich nimmt, diese Medikamente im registrierten Gepäck zu transportieren. SWISS empfiehlt, diese Auflage je nach persönlicher Situation grosszügig auszulegen.
b) Die Flüssigkeit ist für medizinische Zwecke notwendig, bezieht sich auf flüssige Medikamente, die entweder ärztlich verschrieben oder rezeptfrei gekauft sind. Grundsätzlich sind Einschränkungen für rezeptfreie Medikamente (z.B. Nasensprays, Hustensaft, Lösungen für Kontaktlinsen) über die erlaubte Menge hinaus restriktiver, da diese nicht als 'überlebenswichtige“ Medikamente gelten.Zusätzlich sind auch Flüssigkeiten, die keine Medikamente aber für medizinische Zwecke notwendig sind, als Handgepäck erlaubt - Beispiele: Eis (für die Kühlung von z.B. Organen zur Transplantation eingesetzt), Blut oder Blutprodukte sowie 'normale' Flüssigkeiten, wenn deren Gebrauch medizinisch begründet ist (
z.B. ein autistischer Passagier 'braucht' seine eigene Colamarke).
29.03.09, 15:15:17
55555
Das ist ja im positiven Sinne witzig, kann man das irgendwo online nachlesen?
29.03.09, 20:38:51
Löwenmama
Als wir letztes Jahr in Urlaub geflogen sind,haben wir für unseren Sohn auch komplett alles an Babynahrung mitgenommen.Er ist nur bestimmtet Gläschen,trinkt nur eine Sorte Milch (fertige Beutel a 200ml in Erdbeer oder Vanille),trinkt nur eine bestimmte Sorte Tee... wir hatten ein Attest vom Arzt,so dass wir die Nahrung im Gepäck verstauen durften (35kg!!!) und dass wir Babymilch und Tee an Board mitführen durften...
29.03.09, 21:00:17
Löwenmama
Begründung Ess- und Brechsstörung,
Entwicklungsverzögerung,
Muskelhypotonie,frühkindlicher Autismus...
war mir aber relativ egal,was in dem Attest steht,wir hätten ohne die Nahrungsmittel nicht fliegen können und ich wusste nicht,dass da so ein Aufhebens drum gemacht wird...
29.03.09, 23:01:45
Löwenmama
??Was findest du interessant??
29.03.09, 23:34:21
55555
Daß es da für Autisten Ausnahmen gibt. Das wußte ich noch nicht.
(Und lesen sie im nächsten Thread: Islamisten eröffnen neues Autistenforum) ;)
30.03.09, 08:48:06
Löwenmama
(Und lesen sie im nächsten Thread: Islamisten eröffnen neues Autistenforum) ;)
Find ich jetzt gerade nicht besonders witzig :l
Wir waren auf Flüssigkeiten an Board angewiesen und dementsprechend froh,dass es da eine Sonderregelung gibt...
30.03.09, 12:31:17
55555
geändert von: 55555 - 30.03.09, 12:33:14
Nehme ich mal in den ESH-Ratgeber auf.
Edit: Es ist wohl nicht so bekannt, aber im Irak z.B. wurden schon wiederholt "Menschen mit Lernschwierigkeiten" als Packesel für Sprengsätze auf belebte Plätze geschickt und ferngezündet.