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Urteil: Amtsgericht stellt Großkonzern von Rücksicht auf Autisten frei

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12.09.09, 15:01:04

55555

geändert von: 55555 - 12.09.09, 15:57:00

In einem aktuellen noch nicht rechtskräftigen Urteil hat ein deutsches Amtsgericht geurteilt, daß ein DSL-Anbieter mit über einer Million Kunden nicht für entstehende Gesundheitsschäden bei einem Autisten haften müsse, die durch wochenlange Nichtnutzbarkeit des DSL-Anschlusses auftraten. Weiter führte das Amtsgericht aus, ein "optimaler Beobachter" würde ohne Weiteres nicht ahnen können, daß ein solcher Leistungswegfall für einzelne Personen derart schwerwiegende Folgen haben könne, weswegen eine Haftung unverhältnismäßig sei, trotzdem der Anbieter in einer schriftlichen Beschwerde auf Sprachbehinderung und kommunikatives Angewiesensein auf das Internet "in nahezu allen Bereichen" hingewiesen wurde. Setzt man den üblichen Wert von 0,5% Autisten in der Bevölkerung an, müsste der Konzern autistische Kunden im fünfstelligen Bereich haben. Allerdings dürfte der %-Wert noch höher liegen, da Autisten bekanntlich überdurchschnittlich häufig das Internet nutzen.

Zudem ließ das Gericht durchblicken, daß es bei Kenntnis der Tatsache auf Seiten des Konzerns, daß der Kunde Autist ist und deswegen ein höheres Risiko mit sich bringt, eine Verweigerung des Vertragsabschlusses oder einen Abschluß zu schlechteren Konditionen als rechtmäßig betrachtet.

Hat jemand Ideen für Berufung, etc.?
 
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