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Bundesverfassungsgericht verbietet weitgehend Zwangsbehandlungen im Maßregelvollzug

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15.04.11, 18:17:07

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Da es auch hier und da aus Unwissenheit von Ärzten auch mal einen Autisten betreffen könnte:
Zitat:
Nachdem ein Gutachter jedoch festgestellt hatte, dass sich der Zustand des heute 59-Jährigen nur mit Medikamenten bessern würde, drohte die Klinik 2006, ihm die Psychopharmaka notfalls auch gegen seinen Willen zu spritzen. Die Einrichtung berief sich dabei auf das rheinland-pfälzische Maßregelvollzuggesetz. P. klagte - und verlor bei den Instanzgerichten.

Doch nun, nach fast fünf Jahren Streit mit Behörden und Gerichten, gab das Bundesverfassungsgericht dem Kläger endgültig recht. Die Richter entschieden: Psychisch kranke Straftäter dürfen in der Regel nicht gegen ihren Willen behandelt werden. Eine medizinische Zwangsbehandlung sei nur als letztes Mittel und unter strengen Voraussetzungen zulässig, hieß es in einem am Freitag bekanntgegebenen Beschluss.

Wegen enormer Regelungslücken erklärte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts unter Präsident Andreas Voßkuhle daher einen Teil des rheinland-pfälzischen Maßregelvollzuggesetz für verfassungswidrig. Das Gesundheitsministerium in Rheinland-Pfalz kündigte daraufhin an, das Gesetz zügig zu überarbeiten.

Quelle
 
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