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Artikel: Berliner "Autistenschule" wirft Autisten raus

original Thema anzeigen

 
01.06.11, 12:27:33

55555

Zitat:
Nico, 15, ist ein Wegläufer: Sobald sich eine Tür öffnen lässt, macht er sich davon. Das gehört zu seiner Persönlichkeit, er ist Autist. Nun weigert sich eine Spezialschule für Autisten in Berlin, den Jungen weiter zu unterrichten - weil er autistisch ist.

Quelle
01.06.11, 12:35:24

mor

Merkwürdig.

Da sollten sie eher mal nachfragen, warum der autistische Junge aus der Autistenschule "ausbüxt".
01.06.11, 12:56:18

55555

Wahrscheinlich, weil er nicht genug mit Drogen zugeballert wurde. ;(
01.06.11, 15:12:35

akurei

Kann man eine Einrichtung ernst nehmen, die sich der barrierefreien Unterrichtung von Autisten verschrieben hat und eben jene Personen bei Anzeichen ihrerer geundheitlichen Symptomatik von sich weist? Mir tun die übrigen Autisten leid, die dort, warum auch immer, geduldet werden. Die Leitung dort scheint sich mit Sachen zu brüsten, die sie nicht verstehen oder beseitigen möchten.
01.06.11, 15:33:02

NoDesign

Nach den im Text verwendeten Namen erscheint mir
das eher wie ne Zeitungsente. Niemand darf ein Kind -einsperren-

Aber dieses Thema lief auch in einer Erziehungs-Serie mit NA-Kids, die regelmässig ausbüxten, anstatt diese einzuschliessen, bekamen sie eine Art Bodyquard vorgesetzt. In dem Fall war es wohl notwendig, weil die Betreuer die Verantwortung für sie trugen und die Gruppe sich im Ausland befand.

Übernehmen eigentlich Lehrer die Verantwortung, wenn das autistische oder NA Kind davon läuft. Vielleicht ist das eine Versicherungssache?

Vielleicht ist es doch gut, das das Kind rausgeschmissen wird, dann wird es nicht mehr eingesperrt sich fühlen müssen.
01.06.11, 15:54:46

mor

Zitat von NoDesign:

Übernehmen eigentlich Lehrer die Verantwortung, wenn das autistische Kind davon läuft.
Wenn die Lehrer "Aufsicht" über die Schüler bzw die Kinder haben, übernehmen sie sie die Verantwortung. Wenn einem Kind etwas passiert, während der Lehrer die "Aufsicht" über das Kind hat, muss der Lehrer dann die Verantwortung übernehmen. Wenn das Kind zb noch minderjährig ist.
01.06.11, 15:59:10

NoDesign

Danke Dir,

stimmt, es wurde immer gezählt im Kindergarten, Schule, ob alle noch da sind.

Trotzdem finde ich es zu einfach, einen Raum abzusperren, weil die Aufsicht nicht genug Zeit hat nach dem Kind zu schauen.
01.06.11, 23:25:54

Gabi

wer unterrichtet den jungen autisten jetzt ?.. in deutschland herrscht schulpflicht ... L.G.Gabi
01.06.11, 23:28:43

55555

Die Schulpflicht kann in solchen Fällen auch gewissermaßen ausgesetzt werden.
01.06.11, 23:32:37

wolfskind

geändert von: wolfskind - 01.06.11, 23:33:10

mein bruder war ein jahr zu hause (und stationär und teilstationär - aber das insgesamt "nur" 3 monate) in dem jahr hat er nichts gemacht. er war zu hause nachdem er von einer schule geflogen war und ihn keine mehr wollte.
da hat niemanden die schulpflicht interessiert.

edit: er war 10.
06.06.11, 11:45:10

starke Dame

Die Schulpflicht kann zwar ausgesetzt werden, doch nicht das Recht auf Schulbildung. D.h., wenn die Eltern und das Kind darauf bestehen, muss dem nachgegeben werden und das Kind muss unterrichtet werden. Zur Not muss Einzelunterricht bezahlt werden. Denn jedes Kind hat ein Recht auf Bildung.

Leider werden aktuell immer noch Eltern verunsichert und nicht über ihre Rechte aufgeklärt. Da kann man nur noch einen Rechtsanwalt einsetzen, der dabei hilft, dass die Rechte des Kindes auch eingehalten werden.

Außerdem, ist es jedes Kind irgendwo ein Wegläufer, alle Kinder erforschen ihre eigenen Grenzen. Bei meinem Sohn war es auch immer so, dass er gerne weg gelaufen ist, wir machen es einfach, dass es gewisse Orte gibt, da darf er einfach weglaufen, er muss zwar noch in Sichtweite bleiben, doch sind das manchmal über 50m. Ich denke bei einem 15-jährigen Autisten kann es problematisch sein, wenn er mehr Selbstständikeit möchte und sie nicht bekommt. Es kann so etwas nichtiges sein, dass man etwas vergessen hat, oder einen Gedanken hat und es nachsehen möchte. Falls der 15-jährige eine Einzelfallhilfe oder eine andere Person abkömmlich gewesen wäre, wäre es sinnvoller gewesen herauszufinden, warum rennt er weg, wohin rennt er, welchen Sinn hatte das Wegrennen. Da hätte man Möglichkeiten gefunden, das Kind vom Unterricht auszuschließen, ist den untersten und einfachsten Weg gehen. Nichts wird ergründet, sondern wieder einmal komplette Fremdbestimmung.
06.06.11, 17:11:53

Gabi

Zitat von starke Dame:
Die Schulpflicht kann zwar ausgesetzt werden, doch nicht das Recht auf Schulbildung. D.h., wenn die Eltern und das Kind darauf bestehen, muss dem nachgegeben werden und das Kind muss unterrichtet werden. Zur Not muss Einzelunterricht bezahlt werden. Denn jedes Kind hat ein Recht auf Bildung.

Es kann so etwas nichtiges sein, dass man etwas vergessen hat, oder einen Gedanken hat und es nachsehen möchte. Falls der 15-jährige eine Einzelfallhilfe oder eine andere Person abkömmlich gewesen wäre, wäre es sinnvoller gewesen herauszufinden, warum rennt er weg, wohin rennt er, welchen Sinn hatte das Wegrennen. Da hätte man Möglichkeiten gefunden, das Kind vom Unterricht auszuschließen, ist den untersten und einfachsten Weg gehen. Nichts wird ergründet, sondern wieder einmal komplette Fremdbestimmung.


nöö das können sie doch nicht leisten ...wo kämen sie denn da hin ? das währe ja ... sich kümmern ...!( ironie ) L.G.Gabi
 
 
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