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Schleswig-Holstein: 4.000 Psychiatrie-Akten offen im Internet

original Thema anzeigen

04.11.11, 21:56:46

55555

geändert von: 55555 - 04.11.11, 21:58:57

Das dürfte niemanden wirklich wundern:
Zitat:
In Schleswig-Holstein waren psychiatrische Befunde und Gutachten via Internet einsehbar. Warum, ist nicht klar. Doch der Fall zeigt die Risiken vernetzter Patientendaten.

Quelle

Aber es wird von Verantwortlichen natürlich weiter emotional argumentiert werden: "Wir wissen schon, was wir tun, wollt ihr uns etwas die Kompetenz absprechen?"

Ich vermute mal die elektronische Krankenkassenkarte wird uns noch viel "Freude" bereiten, sofern dieser Irrsinn jemals umgesetzt wird.
04.11.11, 23:18:35

Ozelot

Ich glaub dieser Irrsinn wird schon seit dem 01.10.2011 teilweise umgesetzt

Zitat:
"Die Elektronische Gesundheitskarte (kurz eGK) ist der Nachfolger der bisherigen Krankenversicherungskarte mit Chip. Laut § 291a SGB V ist ihre Einführung gesetzlich vorgeschrieben"


http://www.ccc.de/de/elektronische-gesundheitskarte

Weiter: "Durch eine Gesetzesänderung in 2011 werden die Krankenkassen jetzt genötigt, „Elektronische Gesundheitskarten“ an 10 % ihrer Versicherten ab 1.10.2011 auszugeben[...]."

Sicherheitslücken wird es wohl immer bei sowas geben.
Wenn solche Daten an die falschen Personen geraten, dann kann man sich ja denken was alles passieren kann.
(Wer Diagnostiziert Wen?)
05.11.11, 00:37:34

wolfskind

es sollen aber erst in ca 8 jahren dort patienten-akten-daten drauf gespeichert sein.
erst mal gibt es ein foto auf der karte, damit sie nicht mehr verliehen werden kann.
05.11.11, 01:09:04

Fundevogel

Ich weiß garnicht ob ich über die öffentlichen Psychiatrie-Akten traurig sein soll;), können doch viele Menschen endlich einmal in ihre Akte schauen.
Psychiatrie-Patienten erhalten in der Regel keine Aktenauskunft bzw. bekommen sie nur von einem Psychiater "in Häppchen" vorgelesen, weil die darin stehenden Daten dem Patienten angeblich je nach Krankheitsbild nicht zumutbar seien.
Interessanterweise erhält ein Mensch aber Einblick in seine Psychiatrie-Akten, wenn sie dem Gericht in einem Verfahren vorliegen...und das ganz ohne ärztliche Aufsicht.


05.11.11, 11:50:53

PvdL

Einen interessanten Aspekt möchte ich doch mal hier aufgreifen: Wenn alle Krankendaten aller Patienten einsehbar wären, würde das eventuell einem toleranteren Umgange förderlich sein? Schließlich hat doch jeder irgend etwas.

Was die Zugänglichkeit der eigenen Daten angeht: Wenn man im Krankenhaus liegt und unter falschem Namen die Stationsschwester anruft, bekommt man angeblich eher Auskunft, als wenn man bei der Visite den Arzt fragt. Zumindest für Länder wie USA kann ich mir das gut vorstellen.
06.11.11, 23:03:04

Aku

Rein aus Interesse ... inwieweit sind Gesetze wie
http://dejure.org/gesetze/StGB/203.html
auf diese (in letzter Zeit gehäuften Fälle) anwendbar?
08.11.11, 04:53:03

Vendela

Ich habe nur sehr selten (bisher einmal) davon gehört, dass jemand deshalb verurteilt worden ist. Vielleicht liegt es daran, dass es "unbefugt" geschehen muss und es oft möglich ist, irgendwo eine mögliche Befugnis herzuleiten. Und soweit ich das verstehe, muss eine bestimmte Person dafür verantwortlich zu machen sein. Bei einer technischen Panne ist das praktisch schwierig.
Außerdem ist es meiner persönlichen Erfahrung nach generell schwer gegen "Helfer" auf rechtlichem Weg anzukommen, auch wenn man Recht hätte.
 
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