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Belgien: Psychiater fordern Neuauflage der Aktion T4

original Thema anzeigen

30.01.12, 21:44:47

55555

geändert von: 55555 - 30.01.12, 21:50:51

Vielleicht kann das mal jemand genauer übersetzen? Nach meinem Stand sollte da stehen, daß belgische Psychiater fordern Euthanasie für "unheilbar kranke" psychiatrische Patienten einzuführen.
Zitat:
« L’hôpital UZ Brussel met en place avec l’Academisch Medish Centrum Wemmel « une initiative pour encadrer les patients terminaux ou incurables », ainsi que ceux souffrant de troubles psychiatriques. Le but est d’organiser une consultation de seconde ligne par des médecins et infirmiers formés à la pratique de l’euthanasie »

Quelle

Edit:

(Man könnte dafür ja bewährtes Informationsmaterial neu auflegen.)
31.01.12, 17:47:52

PvdL

Dazu fällt mir dieses Zitat ein: Ein Zyniker kennt von allem den Preis, aber von nichts den Wert.
01.02.12, 17:52:25

feder

Übersetzungsversuch des Eingangszitats:

Zitat:
Das Spital UZ Brüssel lancierte gemeinsam mit der "Akademisch Medish Centum Wemmel" eine Initiative zur Unterstützung von unheilbaren oder sich im Endstadium befindlichen Patienten, einschliesslich derjenigen mit psychischen Krankheiten. Das Ziel ist es eine zweistufige Beratung (?), die aus Medizinern und Krankenpflegern besteht, für die Praktiken der Euthanasie zu implementieren.
01.02.12, 19:13:36

Vendela

geändert von: Vendela - 01.02.12, 19:14:03

Ich hätte den zweiten Satz so übersetzt: Ziel ist es, eine Zweit-Konsultation durch Mediziner oder Krankenpfleger, die Euthanasie-Kenntnisse haben, zu implementieren.

Euthanasie klingt hart, meistens werden besonders in Deutschland andere Wörter dafür verwendet, z.B. Sterbehilfe.
Es ist eine heikle Frage, wer darüber entscheidet, wer welche therapeutischen und pflegerischen Dienstleistungen und Produkte bekommt und wer wie und wie lange leben kann, darf, soll oder muss. Darf man es selbst entscheiden? Angehörige? Kirche? Mediziner?
Ich würde die Entscheidungsbefugnis jedenfalls nicht den Therapeuten und Pflegern übertragen, die sie heute praktisch teilweise haben.
06.11.13, 18:17:47

55555

Zitat:
In einem offenen Brief in zwei großen belgischen Tageszeitungen haben 16 Kinderärzte die Legalisierung der Sterbehilfe für Kinder und Jugendliche gefordert. "Warum sollte man die Minderjährigen von dieser letzten Möglichkeit ausschließen?", schrieben die Mediziner in dem flämischen Blatt "De Morgen" und der französischsprachigen Zeitung "Le Soir". Sie schalteten sich damit in die Debatte um die Ausweitung der Sterbehilfe auf Minderjährige und Demenzkranke im belgischen Parlament ein.

Quelle
07.11.13, 01:55:31

Fundevogel

Auf wessen Seite stehen diese Kinderärzte?
Viele sexuell mißbrauchte Kinder und Jugendliche sind erheblich suizidgefährdet. Würde ihnen diese "Freiheit" gewährt, könnten damit legal und unauffällig Zeugen in eigener Sache beseitigt werden. Gerade aus Belgien mit der immer noch im Dunkel befindlichen Geschichte von Entführung/Missbrauch etc. von Mädchen durch Marc Dutroux und Gehilfen ist ein solche Forderung skandalös.

In Belgien wird nach meiner Kenntnis nicht mehr zur Todesstrafe verurteilt bzw. keine mehr vollzogen. Würden zu lebenslanger Haft verurteilte Häftlinge ebenfalls einen Anspruch auf Sterbehilfe haben?
19.01.14, 23:17:28

55555

In den Niederlanden scheinen schon wieder geborene Behinderte auch fremdbestimmt umgebracht zu werden:
Zitat:
Es war bis jetzt nicht möglich, in den Text des Protokolls Einsicht zu bekommen, in dem die zwischen der Universitätsklinik Groningen und den niederländischen Justizbehörden getroffene Vereinbarung über die Ausweitung der Möglichkeit zur Euthanasie auch bei Kindern unter zwölf Jahren bis ins Säuglingsalter beschrieben wird. Laut den von den Nachrichtenagenturen verbreiteten und dem Leiter der genannten Klinik, Dr. Edward Verhagen, zugeschriebenen Meldungen legt dieses Protokoll »mit äußerster Strenge Schritt für Schritt die von den Ärzten zu befolgenden Vorgehensweisen« fest, um das Problem, schwerkranke Kinder (der erwähnten Altersstufe) »vom Schmerz zu befreien«, dadurch in den Griff zu bekommen, daß sie an diesen Kindern die Euthanasie vornehmen.

Das vom Niederländischen Parlament am 1. April 2002 verabschiedete Gesetz sah bereits die Sterbehilfe (»Beihilfe zum Selbstmord«, »assistierter Selbstmord«) nicht nur für schwerkranke Erwachsene auf deren »ausdrückliches, begründetes und wiederholtes Verlangen« und für Jugendliche zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr, wenn sie schriftlich darum gebeten haben, vor (Art. 3, Abschn. 2 des Gesetzes), sondern auch für die zustimmungsfähigen heranwachsenden Jugendlichen zwischen dem 12. und dem 16. Lebensjahr, unter der Bedingung, daß die Eltern oder der Vormund dem Verlangen der an unheilbaren Krankheiten oder Schmerzen leidenden jungen Menschen zustimmen (Art. 4, Abschn. 2).

Mit der jüngst in den Niederlanden getroffenen Vereinbarung zwischen Ärzten und Justiz wird nun eine nach dem Vertrag von Helsinki bisher selbst für klinische Versuche geltende Verbotsgrenze überschritten: Die Euthanasie wird – so die verbreiteten Meldungen, die man aber leider für durchaus begründet halten darf – auch für Kinder unter zwölf Jahren, einschließlich jener im Säuglingsalter, gestattet, bei denen sicherlich nicht von einer gültigen Zustimmung die Rede sein kann.

Bei Kindern dieses Alters sind, wie schon angedeutet, auf der ganzen Welt klinische Versuche deshalb verboten, weil sie immer mit einem gewissen, sei es noch so geringen Risiko für den betroffenen Menschen verbunden sein können, und es ist auch nicht möglich, durch die Zustimmung der Eltern oder des Vormundes von dieser gesetzlichen Vorschrift abzuweichen, ausgenommen in Fällen, wo ein solches Experiment zum Nutzen des Lebens oder der Gesundheit des betreffenden Individuums durchgeführt wird.

Die für das klinische Experiment geltenden sittlichen Vorschriften, die von den nach den Nürnberger Prozessen verkündeten Grundsätzen inspiriert sind, wurden in den Vorgängen der letzten Zeit in den Niederlanden in hohem Maße überschritten. Die zwischen Ärzteschaft und Justiz getroffene Vereinbarung gestattet nämlich mit der Zustimmung der Eltern, aufgrund der Beurteilung des behandelnden Arztes und – wie es heißt – eines etwaigen »unabhängigen« Arztes den Zugang zur Euthanasie. Hier kann man nicht von »Sterbehilfe« oder von »Beihilfe zum Selbstmord« sprechen, sondern es handelt sich um einen absichtlich herbeigeführten Tod zum Zweck der »Befreiung von Schmerzen«, das heißt um Euthanasie im eigentlichen Sinn.

Quelle
19.01.14, 23:36:19

feder

In der Zeit hat es derzeit einen Bericht über Eltern, die die Sterbehilfe für ihr Kind nicht durchsetzen konnten und das hinterher gut fanden.

Zitat:
Wäre es nach ihr und ihrem Mann gegangen, hätte Bens Sterben schon kurz nach der Diagnose ein Ende gefunden. "Als Ben im Februar auf der Intensivstation lag, wollten wir unbedingt Sterbehilfe in Anspruch nehmen. Wir mussten mit ansehen, wie er stundenlang krampfte, wie ihm Blut aus Nase und Ohren lief. Wir haben miterlebt, wie unser Kind, das mit drei Monaten sein Köpfchen halten konnte, jeden Tag mehr und mehr abgebaut hat." Familie Schneider will mit Ben ins Ausland fahren, um seinem Leiden dort ein Ende zu setzen – und scheitert an den bürokratischen Vorgaben. [...] Daniela Schneider ist heute froh über jede Sekunde, die sie mit Ben verbringen konnte. Bens Leben sei kurz, sein Sterben schlimm gewesen. "Aber es hatte einen Sinn. Es gibt immer noch Tage, an denen es mir schwerfällt, das zu sagen. Aber ich bin davon überzeugt. Ben hat uns gezeigt, was wirklich wichtig im Leben ist."

Vielleicht wäre ihnen allen viel Kummer erspart geblieben, wenn sich ein Arzt gefunden hätte, der Ben geholfen hätte, früher zu sterben. "Aber dann hätten wir auch die Momente nicht gehabt, in denen wir uns so unglaublich nah waren."
Quelle
20.01.14, 03:16:06

Fundevogel

geändert von: [modmod] - 20.01.14, 23:18:30

Link aktiviert. [drvaust]

Zur Erinnerung an die Geschehnisse im Dreiländereck Belgien-Niederlande-Deutschland. Auch Belgier wurden getötet.

Auszug aus http://www.dasdenkmaldergrauenbusse.de/files/Buch II/Buch-Part-2.pdf

STATION: KÖLN / KENNEDY-UFER / 2012
Des Weiteren steht das Denkmal im direkten räumlichen Bezug zum LVR (Landschaftsverband Rheinland), für den es ein grausames und beschämendes Kapitel der Geschichte seiner Vorgängerinstitution, des Provinzialverbandes, vergegenwärtigt. Mit der Aufstellung des Denkmals der Grauen Busse verortet der LVR den Massenmord an fast 10.000 Psychiatriepatientinnen und -patienten aus dem Rheinland während des Nationalsozialismus. Mindestens 1.951 Menschen wurden allein im Rahmen der „Aktion T4“ getötet. Gleichzeitig bekennt er sich zu seiner Vergangenheit, insbesondere der Vergangenheit seiner Heil- und Pflegeanstalten vor dem Hintergrund des von Adolf Hitler 1939 angeordneten Tötungsprogramms zur Vernichtung von so genanntem „lebensunwerten Leben“, dessen Auswirkungen auch hier ihren Widerhall fanden. Das Denkmal erinnert letztendlich also nicht nur an die Opfer, sondern auch an die Täter, indem es u.a. dessen Tötungswerkzeug als Ausgangspunkt der Erinnerung aufgreift. Die Grauen Busse gelten darüber hinaus als Anstoß für eine noch intensivere Auseinandersetzung des LVR mit seiner Geschichte und stehen sinnbildlich für eine weitere Etappe in deren umfassender
Aufarbeitung."

Der LVR scheint nach Aussage einer Archivarin die Akten vernichtet zu haben. Bei dieser Arbeit wurde von ihr vor ein paar Jahren erst heimlich, dann offiziell anerkannt vom LVR ein Vortrag über die Todesgeschichten Einzelner erarbeitet und auf der "Ordensburg Vogelsang" vorgetragen, nicht weit von der belgischen Grenze entfernt.
02.07.15, 21:47:59

55555

Zitat:
Deutschland debattiert über Gesetze zum würdigen Lebensende. Belgien über eine 24-jährige Frau, die Sterbehilfe erhält. Sie ist depressiv, körperlich aber gesund.

Quelle
 
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