06.09.13, 11:38:16
55555
geändert von: 55555 - 06.09.13, 11:39:51
Der über die UN-Behindertenkonvention als eine Art "Höchstes Gericht" wachende UN-Ausschuß hat zur bisher umstrittenen Frage der individuellen Einklagbarkeit von Art. 9 der Konvention Position bezogen und einer Individualbeschwerde gegen Ungarn stattgegeben, in welcher Blinde (?) gegen eine Bank klagten, da für sie nicht barrierefreie ungarische Geldautomaten ihren gleichberechtigten Zugang zu Bankdienstleistungen verhindern. Der Ausschuß entschied der Staat sei insbesondere in der Pflicht, sicherzustellen, dass private Anbieter öffentlicher Dienstleistungen alle Aspekte von Barrierefreiheit in ihrem Angebot berücksichtigen, und zwar unabhängig davon, ob zwischen dem Individuum und dem Anbieter ein Vertragsverhältnis besteht.
Englischer Volltext der Entscheidung:
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