Schadenersatz für mangelnde Risikoaufklärung
12.11.13, 10:56:05
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Ob man so auch nach Therapieschäden gewisse Anbieter von Autismustherapien in die Verantwortung nehmen könnte? Denn gerade in dieser Branche wird ja oft gar nicht über die ernsthaftesten Risiken aufgeklärt.
Zitat:
Ein Mann hat Blut im Stuhl, der Arzt macht eine Darmspiegelung, es kommt zu einer folgenschweren Komplikation. Jetzt hat ein Oberlandesgericht den Arzt zur Zahlung von 220.000 Euro Schmerzensgeld verurteilt, weil er den Patienten nicht ausreichend über Risiken aufklärte.
Quelle
12.11.13, 15:39:35
Perunica
geändert von: Perunica - 12.11.13, 15:40:24
Versuchen kann man es ja.
Normalerweise darf man ja auch nicht ohne Aufklärung geimpft werden.
Die Praxis sieht anders aus.
Allerdings unterschreibt dir kein Arzt, dass er die Verantwortung übernimmt, für evtl. auftretende Komplikationen.
Dann wird auch auf das Impfen verzichtet.
Ärzte und Heilpraktiker sind jetzt zur Aufklärung über Risiken, Kontraindikationen u.a. gesetzlich verpflichtet, was ich gut finde.
Diese Autismustherapien - von wem werden die denn durchgeführt?
Sind das Ärzte?
12.11.13, 18:40:12
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Tja, was haben diese Leute so für Abschlüsse, Ärzte dürften sie meist wohl nicht sein.
13.11.13, 11:00:47
Perunica
Therapeuten müssen eine Berufshaftpflicht haben.
Sie haften damit für Schäden, welche in ihren Praxen bzw. durch ihre Therapien entstanden sind.
Das betrifft nicht nur Ärzte und Heilpraktiker, sondern auch andere Therapeuten.
Ich weiß, das Eltern von impfenden Kinderärzten schriftlich haben wollten, das diese die Verantwortung für Folgeschäden übernehmen.
Danach war dann plötzlich die Impfung nicht mehr so wichtig.
Wenn also diese Autismus-Therapeuten mit einer Unterschrift die Verantwortung möglicher Folgeschäden übernehmen sollen, kann man evtl. auch hier übereifrige Therapeuten bremsen.
14.11.13, 01:10:13
drvaust
Ich sehe dabei das Problem, was sind Risiken und Folgeschäden.
Wenn der Autismus-'Therapeut' wegen Schäden verklagt wird, erklärt ein Gutachter (Prof.Dr. ...) vielleicht, daß die Schäden typische Symptome von Autismus sind.
Wenn der Autist nicht mehr spricht? "Erstaunlich, das der, als Autist, überhaupt mal gesprochen hat."
Wenn der Autist, wegen Überlastung, nicht mehr lernen kann? "Der ist geistig behindert."
Wenn der Autist schaukelnd in der Ecke sitzt oder mit dem Kopf gegen die Wand schlägt? "Das ist typisch für Autisten."
Oft sind gerichtliche Gutachter keine Spezialisten, z.B. für Autismus, aber als berühmte Experten entscheidend. Außerdem, wer ist glaubhafter, der Gutachter Prof.... oder die Angehörigen als Laien?
Es fehlt an richtigen Autismus-Fachleuten, die auch anerkannt sind.
14.11.13, 13:26:25
Perunica
Außerdem, wer ist glaubhafter, der Gutachter Prof.... oder die Angehörigen als Laien?
Zuerst wird sicher dem Gutachter geglaubt. Allerdings gelten Angehörige juristisch als Zeugen.
Hier sollten sich da die Familienangehörigen einig sein und dokumentieren, was ihnen wichtig ist.
Das ist aber leichter gesagt.
Nicht mal in unserer Familie sind alle bezüglich Autismus einer Meinung.
Es fehlt an richtigen Autismus-Fachleuten, die auch anerkannt sind.
Das ist sicher ein großes Problem.
Aber es gibt doch hoffentlich solche anerkannten Experten?
19.11.13, 23:10:03
PvdL
geändert von: PvdL - 19.11.13, 23:10:55
Schadensersatzpflicht in der Medizin mag, einerseits, den Effekt haben, daß das Qualitätsbewußtsein geschärft wird; es sollte jedoch, andererseits, nicht dazu führen, daß das Risiko für die Entscheidungs- bzw. Handlungsträger zu groß wird. Soll heißen: Eine Verpflichtung zum Schadensersatz sollte verbunden sein mit einem Versicherungsschutz, damit ein an sich riskanter Beruf ausübbar bleibt. Eine staatlich geförderte Medizinerhaftpflichtversicherung wäre m.E. eine sinnvolle Einrichtung, die allen Bedürfnissen -- von Ärzten und Patienten -- gerecht werden würde.