10.05.14, 11:40:24
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Muss ein Personalberater tatsächlich Schadenersatz zahlen, weil er auf einen Gesetzesverstoß hingewiesen hat? Immerhin entstanden die Kosten durch die rechtswidrige Ablehnung der Bewerberin. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschied jetzt trotzdem: Dass der Berater die Frau informierte, wird für ihn teuer.
In erster Instanz hatte das Frankfurter Landgericht die Klage des Unternehmens noch abgewiesen. Das Oberlandesgericht änderte das Urteil jetzt aber: Vertraglich habe der Personalberater sich zum Stillschweigen über die Stellenbesetzung verpflichtet und zudem vorher auch "auf einem Flyer mit seiner strikten Diskretion geworben", so die Richter. Er könne sich nicht auf das Interesse der Allgemeinheit berufen und habe sich unverhältnismäßig verhalten, indem er die angelehnte Bewerberin zu ihrer Klage "regelrecht angestachelt" habe.
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