15.05.14, 18:17:42
aspiesb
Sorry für einen weiteren Thread, aber das finde ich wichtig.
Ich bin ja von meinem Ausbildungbetrieb gekündigt worden. Nun ist die Sachlage aber so, dass ich im Betrieb bereits 1 1/2 Jahre war und einen GdB von 70% habe.
Laut Schwerbehindertengesetz (schwerbehindert sind Leute mit über 50% GdB) dürfen Schwerbehinderte nur durch die Zustimmung der Hauptfürsorgestelle gekündigt werden, wenn sie mehr als 6 Monate im Betrieb waren.
Gilt dieses Gesetz auch für Auszubildende?
Wo kann ich eine Hauptfürsorgestelle finden bzw. was ist das?
Wenn mich der Betrieb nicht wieder einstellen will, kann ich dann verlangen, dass er das Kündigungsschreiben so umändert, dass es sich nicht nachteilhaft auf andere Ausbildungensbewerbungen für mich ausübt? (Z.B. das da nicht steht, dass ich frech gewesen sei etc.)