14.06.14, 22:30:53
55555
Zitat:
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat Vermerke in Abitur-Zeugnissen über Legasthenie-Schwächen verboten. Bemerkungen etwa über die Nichtbewertung von Rechtschreib-Leistungen, die auf eine Legasthenie eines Schülers hindeuten, müssten unterbleiben, befand der Verwaltungsgerichtshof. Zur Begründung hieß es, für solche Vermerke fehle eine gesetzliche Grundlage. Damit gab das Gericht drei Abiturienten recht, die gegen einen Vermerk in ihren Abitur-Zeugnissen über ihre Rechtschreibschwäche geklagt hatten. Der Verwaltungsgerichtshof ließ wegen der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache die Revision zum Bundesverwaltungsgericht in Leipzig zu.
Quelle
22.06.14, 00:09:01
PvdL
Wenn unser Schulsystem seinen Schwerpunkt auf der Förderung zu liegen hätte, statt auf der Ausgrenzung und Aussortierung, käme man sicher gar nicht erst auf die Idee zu stigmatisieren.