17.03.15, 11:12:20
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Hm.
Zitat:
Im Grunde war der Prozess gelaufen. Der Angeklagte, ein mutmaßlicher Drogenkurier, hatte gestanden und wollte gerade eine Erklärung über seinen Anwalt abgeben. Der spazierte nun durch den Saal und verteilte die schriftliche Fassung. Erst an die Staatsanwältin, dann an die Vorsitzende, schließlich ging er auf uns Laienrichter zu. "Das lassen Sie bleiben", schleuderte es ihm da von der Mitte der Richterbank entgegen. "Bei uns bekommen die Schöffen keine Dokumente", sagte die Richterin - und löste einen hitzigen Disput aus.
"Wie bitte? Natürlich gebe ich die Erklärungen auch den Schöffen."
"Nein, das tun Sie nicht!"
"Natürlich, das können Sie doch gar nicht verhindern!"
"Und ob ich das verhindern werde!"
"Warum denn, was soll das?"
"Weil hier der Mündlichkeitsgrundsatz gilt!"
Der… was? Der Mündlichkeitsgrundsatz ist eine umstrittene Regelung für Prozesse an deutschen Gerichten: "Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung", heißt es in der Strafprozessordnung.
Sprich: Relevant für das Urteil sind nicht Akten, sondern ausschließlich das gesprochene Wort - und mehr als das dürfen Schöffen auch nicht kennen.
Quelle
18.03.15, 10:24:24
elf
ja, dann ist das schwierig für leute, die nicht sprechen können und somit ein dringend zu überarbeitendes gesetz. unglaublich!