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Verantwortliche für österreichisches Folterlager ignorieren unbehelligt Gerichtsbeschlüsse

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15.03.16, 10:14:18

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Die Spitze des Eisbergs:
Zitat:
In der Causa des Behindertenheims Konradinum, bei dem Bewohnervertreter seit Monaten auf Missstände hinweisen, sind zwei Gerichtsbeschlüsse ergangen. Das Bezirksgericht hat erneut die Dauermedikation von zwei Bewohnerinnen des Salzburger Heims für Schwerstbehinderte bis zum Datum der Beschlussfassung für unzulässig erklärt.

Begründet wurde dies damit, dass bis dato nicht die erforderlichen pädagogischen Mittel getroffen wurden. Eine Zulässigkeit der Medikation für die Zukunft wurde zeitlich begrenzt und mit der Auflage verbunden, dass individuelle Förderkonzepte erstellt und umgesetzt werden müssen.

Bereits im August 2015 beurteilte das Gericht die Medikation als unzulässige Freiheitsbeschränkung. Seither habe sich nicht viel getan, sagt Alexandra Niedermoser vom Verein Vertretungsnetz – Bewohnervertreter. Das Land Salzburg als Heimträger ignorierte den Gerichtsbeschluss. Deshalb mussten die Gerichtserkenntnisse eingemahnt werden.

Vergangenen Freitag ist der mündliche Beschluss gefallen. Die Medikation wurde erneut für unzulässig erklärt – mit der Begründung: "Im sonder- und heilpädagogischen Bereich wurden nicht die erforderlichen Maßnahmen durchgeführt." Bis spätestens September 2016 muss nun laut Gericht ein sonder- und heilpädagogisches Konzept vorgelegt werden.

Quelle
Zitat:
Die dahinterstehenden menschlichen Schicksale gehen auch erfahrenen Sozialarbeitern nahe. Eine Frau lebt seit fast vier Jahrzehnten im Konradinum. Laut Gutachten hat die Art der Unterbringung ihre Situation deutlich verschlechtert.

Im Fall eines vor mehreren Jahren ausgeschulten Jugendlichen wurde – die laut Medizinern durchaus erwünschte – Wiedereinschulung so lange hinausgeschoben, bis altersbedingt die Schulpflicht vorüber war. Nach dem STANDARD vorliegenden Informationen dürfte der Jugendliche – statt des Schulbesuchs – zumindest einmal in der Psychiatrie 60 Stunden durchgehend mit Gurten fixiert worden sein – "reduziert auf die basale Existenz", wie das im Fachjargon heißt.

Und obwohl Volksanwaltschaft wie auch Bewohnervertreter wiederholt betont hatten, dass die Missstände nicht an den Mitarbeitern lägen, sondern es schlicht an Ressourcen für das Heim Konradinum mangle, versucht die Landesregierung die Debatte als Angriffe auf die Bediensteten "von außen" darzustellen.

In einer Aussendung des Landesmediendienstes werden ehemalige Zivildiener mit den Worten "den Menschen, die hier wohnen, geht's gut" und anstrengend sei nicht die Arbeit, sondern "die Dinge, die von außen hereingetragen werden", zitiert. "Es gibt einfach kein politisches Interesse, etwas zu verändern", resümiert die Bewohnervertretung.

Quelle
05.05.16, 22:42:06

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Und weiter geht es:
Zitat:
Hinter der kurzen Zeitungsnotiz steht eine Tragödie – für den jungen Mann wie für das mit seiner Betreuung befasste Personal. Etwa 16 Monate lang wurde der intellektuell Beeinträchtigte in der psychiatrischen Abteilung des Krankenhauses im Pongauer Schwarzach behandelt. Obwohl er dort medizinisch wie rechtlich nicht hingehört hatte.

In zwei Verfahren hat das laut Unterbringungsgesetz zuständige Salzburger Landesgericht die Unterbringung des Behinderten in der Psychiatrie für unzulässig erklärt. Soziale und therapeutische Probleme behinderter Menschen seien nicht mit dem Instrument der zwangsweisen Unterbringung in psychiatrischen Anstalten zu begegnen, sondern dafür währen Maßnahmen der Pflege- und Heilpädagogik notwendig, heißt es im Gerichtsbeschluss.

Schon 2012 hatte das Gericht in anderen Fällen festgehalten "Die (politisch) Verantwortlichen" seien gefordert, "entsprechende Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen."

Und genau daran hakt es in Salzburg. Nach STANDARD-Recherchen war für den 26-Jährigen in Salzburg einfach kein Betreuungsplatz aufzutreiben, obwohl sowohl das Sozial- auch das Gesundheitsressort über die Dringlichkeit informiert waren.

Und dann kam, wovor Ärzte und Pflegepersonal gewarnt hatten. Für den autistischen Menschen wurde die Reizüberflutung auf der Station mit ständig wechselnder Belegung und mit vielen Krankenbesuchen zu viel. Es kam zum Impulsdurchbruch, er attackierte die Pflegerin und wurde nach der massiven Tätlichkeit letztlich per Gerichtsentscheid in eine forensische Psychiatrie weggesperrt, wo er medizinisch gesehen, auch nichts verloren hat.

Quelle
06.05.16, 09:03:19

Antares

geändert von: Antares - 06.05.16, 09:04:25

Das Kuckucksnest lässt grüßen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Einer_flog_%C3%BCber_das_Kuckucksnest_(Film)

Ich fand den Film schon schrecklich... und es ist so verdammt schwer etwas daran zu ändern, dass dem so ist. - notwendig wäre es aber, wie die Realität zeigt. Hört ja nicht auf der Mist.
 
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