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Reform des Straftatbestands Mord

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17.04.16, 22:52:50

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Bundesjustizminister Maas verfolgt schon seit längerer Zeit das Projekt die juristischen Kriterien für "Mord" neu zu regeln. Dabei soll nach meinem bisherigen Stand auch der Umstand "Hatecrime" als strafverschärfend eingeführt werden.
Zitat:
Bisher galt, dass "niedrige Beweggründe" einen Mord kennzeichnen. Maas will stattdessen einen Katalog "besonders verwerflicher Beweggründe" als Mordmerkmal einführen, darunter "rassistische und fremdenfeindliche Motive", natürlich auch sexistische, es gilt der Katalog der politischen Korrektheit. Ein politisches Strafrecht entsteht, in dem nicht jedes Leben gleich viel wert ist, egal ob einem der Ermordete sympathisch ist oder nicht.

Justizia ist nicht mehr blind. Ein Nazi, der einen Flüchtling ermordet, bekommt lebenslänglich. Der Flüchtling, der – mit Vorsatz und Plan, nicht in Notwehr – einen Rechten umbringt, kriegt fünf Jahre. So was Ähnliches hatten wir in Deutschland schon mal, unter umgekehrten Vorzeichen.

Im Christentum war jedes Leben ja irgendwie heilig, generell, diese Idee landet auf dem Müll, gemeinsam mit der Idee der Gleichheit vor dem Gesetz. Schon jetzt differenziert das Strafrecht ja zwischen Mord, Totschlag, Körperverletzung mit Todesfolge. In Zukunft: fünf Jahre für Mord, du musst es nur geschickt anstellen. Und wenn die nächste Regierung drankommt, vielleicht eine rechte, dann ist "antideutsche Gesinnung" ein Mordmerkmal, während Morde, die aus "nationaler Notwehr" geschehen, nur mit einer Geldstrafe belegt werden. Das ist nicht Recht, das ist Unrecht.

Quelle

Nur fehlten bisher Behinderte im Katalog davon geschützter Gruppen. Das ist ein Skandal, auf den die ESH vor einer Weile schon versuchte aufmerksam zu machen. Und eigentlich war ich der Meinung, daß es dazu auch schonmal hier im Forum etwas gegeben haben müßte.

Findet jemand von euch irgendetwas, das darauf hinweist, daß nun Behinderte ebenfalls besonders durch das neue Recht geschützt werden sollen?

Hat jemand Ideen für Aktivität, sollte sich soetwas noch immer als nicht geplant herausstellen?
20.04.16, 16:04:22

Antares

Es wäre bei uns ja vor allem wichtig solche "Abtreibungsgründe" also Mord vor der Geburt abzuschaffen. Ich selbst habe aktuell weder Raum noch Muße mich in sowas hinein zu denken - Auch wenn mich gerade der vorgeburtlichen Mord an Kindern bei denen behindernde Umstände zu erwarten sind, entsetzt. Der Grund liegt ja nur an einer bequemen Gesellschaft, nicht etwa daran dass es das Kind selbst als störend empfinden würde, wäre es in Ordnung so zu sein, wie es geworden wäre - hätte man es leben lassen.
20.04.16, 16:08:47

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Vorgeburtliche Tötungen fallen wohl generell nicht in den § hinein. Aber Morde an geborenen Behinderten.
 
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