24.11.06, 17:02:21
Altpapier
Zitat:
Ein Gesamt-GdB/MdE-Grad von 50 kann beispielsweise nur ange-
nommen werden,wenn die Gesamtauswirkung der verschiedenen
Funktionsbeeinträchtigungen so erheblich ist wie etwa beim Verlust
einer Hand oder eines Beines im Unterschenkel,bei einer vollständi-
gen Versteifung großer Abschnitte der Wirbelsäule,bei Herz-Kreislauf-
schäden oder Einschränkungen der Lungenfunktion mit nachgewiese-
ner Leistungsbeeinträchtigung bereits bei leichter Belastung (siehe
Nummern 26.8 und 26.9,Seite 135 und 139),bei Hirnschäden mit
mittelschwerer Leistungsbeeinträchtigung usw.
Das ließ mich etwas ins Grübeln kommen.