Nachdem es ursprünglich mal auf eine schriftliche Anfrage des Nationalrates hiess, die Ratifizierung der BRK komme für die Schweiz nicht in Frage, weil sie nicht mit bestehenden Gesetzen vereinbar sei, scheint sich eine Kehrtwende zu vollziehen. National- und Ständerat haben der Ratifizierung der BRK zugestimmt, es wird allerdings kein Individualbeschwerderecht vorgesehen.
Zitat:
Im Nationalrat waren im Sommer 2013 Befürchtungen laut geworden, die Konvention könnte die Schweiz zu mehr Leistungen gegenüber behinderten Menschen zwingen als diese bisher gewährt. Die Redner/innen im Plenum, die sich für die Ratifizierung aussprachen, hielten demgegenüber fest, die Konvention sei eher eine programmatische Absicht denn ein zu erfüllendes Gesetz.
Die Ängste vor dieser Konvention seien unbegründet, hielt Aussenminister Didier Burkhalter in seinem Votum den Ängstlichen entgegen. [...] Er [= der Bundesrat] verzichtet gemäss Botschaft bewusst darauf, das Fakultativprotokoll zu ratifizieren. Dieses sieht vor, dass der Vertragsausschuss individuelle Beschwerden prüfen und Untersuchungsverfahren durchführen kann. Der Bundesrat beabsichtigt nicht, dieses Instrument zu ratifizieren, da er an seiner ablehnenden Haltung zur direkten Anwendbarkeit wirtschaftlicher, sozialer und kultureller Menschenrechte festhält.
Quelle
Ein Bericht über die möglichen Konsequenzen einer Ratifizierung der UN-Konvention über die Rechte von
Menschen mit Behinderung [Laut Forenregeln diskriminierender Begriff] durch die Schweiz kann
hier (auf der Site unten rechts anklicken, direkte Verlinkung auf das pdf geht scheinbar nicht) heruntergeladen werden.
Die Schweiz war bislang in Bezug auf Behindertenrechte immer ein ziemliches Entwicklungsland, auch wenn das durch die relevanten Akteure in der Schweiz ziemlich anders gesehen wird. Es bleibt fraglich, ob die BRK wirklich Auswirkungen haben wird oder ob es nur darum geht, im internationalen Vergleich besser dazustehen.