Zitat:
Wer kann das Persönliche Budget bekommen?
Das Budget ist für geistig, körperlich und seelisch behinderte Menschen gedacht. Ob statt der üblichen Sachleistung das Persönliche Budget bewilligt wird, liegt im Ermessen des Leistungsträgers.
Das Persönliche Budget des Sozialhilfeträgers für Leistungen der Eingliederungshilfe kann unter folgenden Voraussetzungen eingerichtet werden:
* Das Vorliegen einer wesentlichen Behinderung
* Gewöhnlicher Aufenthaltsort im jeweiligen Stadt- oder Landkreis
* Anspruch auf mindestens eine Leistung der Eingliederungshilfe oder der Hilfe zur Pflege
* Das monatliche Einkommen des/der Antragssteller/in liegt unter 694 Euro.
* Das Vermögen des/der Antragssteller/in liegt unter 2.600 Euro.
* Die mit dem Persönlichen Budget angestrebte Lebensgestaltung entspricht den oben genannten Zielen des Persönlichen Budgets.
* Das Persönliche Budget darf nur zur Verwirklichung der mit dem Sozialhilfeträger vereinbarten Ziele verwendet werden. Das Erreichen der Ziele wird in der Regel halbjährlich im Rahmen eines Gesprächs überprüft.
Wofür ist das Budget des Sozialhilfeträgers?
Mit dem Geld können behinderte Männer und Frauen Dienstleistungen ordern aus den Bereichen:
* Wohnen und Haushalt,
* Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben,
* Bildung und Freizeit,
* Kommunikation und Information,
* Mobilität sowie
* Hilfe zur Pflege.
Konkret können das zum Beispiel sein: Koch- Spül- und Einkaufshilfen, Begleitung bei Behördengängen, Fahr- und Essensdienste oder auch Begleitung für den Theaterbesuch.
Wen können behinderte Menschen beauftragen?
Wen Budgetnehmer beauftragen, bleibt ihnen überlassen. Es gibt Heime und Einrichtungen, welche die Dienstleistungen erbringen, aber auch Angehörige, Nachbarn oder Studierende.