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Geschrieben von: 55555 am: 14.04.08, 22:58:06
Möglichst ruhige und sichere Wohnbedingungen sind für Autisten sehr wichtig und im Elternhaus nicht immer gegeben. Wenn es Probleme beim Auszug wegen der untern zitierten Regelung gibt - her damit.

Zitat:
Bei ihren Eltern wohnende arbeitslose Volljährige, die noch nicht 25 Jahre alt sind, erhalten seit dem 1. Juli 2006 nur noch 80 Prozent (276 €) Alg II. Wenn sie aus dem Haushalt der Eltern ausziehen wollen, müssen sie seit dem 1. April 2006 zuvor einen Antrag auf Umzug stellen, der einer Genehmigung bedarf.

Quelle