Ich möchte euch die Stellungnahme des Geschäftsführers abtippen,
Gut.
Zitat:
der ich auch schon schriftl. widersprochen habe.
Wieso, können die denn nun zur Kündigung zwingen oder nicht?
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Dabei ist völlig normal, dass die Anmeldungen mit der Sollstärke rein planerisch übereinstimmen müssen.
Würden sie es denn dann nicht mehr tun?
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Hinzu kommt, dass wir auf der Grundlage von Ferien- und Urlaubszeiten natürlich auch einen betriebsinternen Urlaubsplan erstellen, der dann auch so einzuhalten ist.
Also planen sie angand der Urlaubsplanung der Eltern? Warum wäre das in eurem Fall ein Problem?
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Die Leiterin hat ihnen Ersatzmöglichkeiten bei der Volkssolidarität bzw. der Lebenshilfe angeboten.In beiden Fällen wissen wir, dass dort die Betreuung autistischer Kinder " QUALITÄTSGERECHT " gesichert werden kann.
Ersatz? Wieso Ersatz? Soll der Satz tatsächlich bedeuten, daß dort besser betreut werden kann oder nur, daß dort angeblich ebenso "qualitätsgerecht" betreut werden kann?
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Ich kann Sie nur um Verständnis für unsere Entscheidung bitten.
Was für eine Entscheidung? Dürfen sie nun doch von sich aus kündigen?
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Kilie geht in diese Einrichtung seit 6 Jahren.
Das ist ein starkes Argument gegen ein "Ersatz" (nochmal: Ersatz wofür? Ist für mich noch undurchsichtig, der Brief nicht alleinstehend verständlich)
Zitat:
allerdings wurde uns im " vorbeigehen" tatsache gesagt das wir uns doch mal an oben genannte Einrichtungen wenden könnten.
Dann haben die Angestellten ihrem Chef vermutlich die Begebenheiten etwas anders beschrieben.