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Der Ständerat hat am Montag einer Änderung des IV-Rentensystems zugestimmt: Das heutige vierstufige Rentensystem soll durch ein stufenloses abgelöst werden. Nach dem Willen des Ständerates sollen aber laufende Renten nicht gekürzt werden.
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Ein Rentenanspruch entsteht mit dem neuen System wie bis anhin ab einer Invalidität von 40 Prozent. Wer zu 40 Prozent invalide ist, erhält eine 25-Prozent-Rente. Bei einem Invaliditätsgrad zwischen 40 und 49 Prozent steigt die Rente pro IV-Grad um 2,5 Prozent, ab 50 Prozent entspricht sie jeweils dem IV-Grad. Eine volle Rente gibt es aber erst ab einem Invaliditätsgrad von 80 statt wie heute 70 Prozent.
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Einverstanden zeigte sich der Ständerat dagegen mit der Kürzung der Kinderrenten. Heute erhalten IV-Rentenbezügerinnen und -bezüger für ihre Kinder eine Rente von 40 Prozent der Invalidenrente, die dem massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommen entspricht. Künftig sollen es 30 Prozent sein.
Als die heutige Regel eingeführt worden sei, habe es diverse Zulagen noch nicht gegeben, argumentierte Alex Kuprecht. Mit den heutigen Zulagen sei das Einkommen mit den Kinderrenten manchmal höher als vor dem Ereignis, das zur Invalidität geführt habe. Das dürfe nicht sein.
SP-Ständerätin Anita Fetz wehrte sich gegen die Kürzung. Sie rief in Erinnerung, dass die IV-Renten nicht besonders grosszügig seien. Eine normale Rente betrage 1160 Franken. Mit einem Kind komme eine Familie auf 1634 Franken, mit zwei Kindern auf 2088. «Die Familie mit zwei Kindern müssen Sie mir erst noch zeigen, die von 2088 Franken im Monat leben kann.»