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Thema: Österreich von UN-Ausschuß wegen Menschenrechtsverletzungen psychiatrischer Sonderjustiz gerügt (http://test.auties.net/topic.php?id=6245)


Geschrieben von: 55555 am: 27.09.13, 23:26:03
Zitat:
Der UN Ausschuss für die Rechte von Behinderten hat Österreich die Nichteinhaltung der Behindertenrechtskonvention (BRK) vorgeworfen! Österreich hat die BRK vor 5 Jahren am 26.9.2008 ratifiziert. Die BRK ist damit in Österreich geltendes Gesetz.

In seiner 10. Sitzung hat der Ausschuss am 13.9. unmissverständlich bestätigt, dass ALLE Einsperrungen in Österreich aufgrund eines Gesetzes für psychisch Kranke Artikel 14 (Freiheit und Sicherheit der Person) der Behindertenrechtskonvention verletzen. Zitat aus dem Fazit:

Der Ausschuss ist tief besorgt darüber, dass die österreichischen Gesetze es erlauben, dass eine Person gegen ihren Willen in einer psychiatrische Anstalt untergebracht werden kann, wenn eine psychosoziale Behinderung besteht und prognostiziert wird, dass sie sich selbst oder andere Personen gefährde. Der Ausschuss ist der Auffassung, dass die Gesetzgebung unvereinbar ist mit Artikel 14 der Konvention, weil einer Person die Freiheit aufgrund ihrer tatsächlichen oder vermeintlichen Behinderung entzogen werden kann.

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, alle erforderlichen gesetzgeberischen, administrativen und gerichtlichen Maßnahmen zu ergreifen, um sicherzustellen, dass niemand gegen seinen Willen in irgendeiner psychiatrischen Klinik eingesperrt werden kann. Er fordert den Vertragsstaat auf, Strategien zur Deinstitutionalisierung auf der Grundlage der Menschenrechte als Modell von Behinderung zu entwickeln.

Der Ausschuss fordert den Vertragsstaat auf, zu gewährleisten, dass alle psychiatrischen Dienste auf der Grundlage der freien und informierten Zustimmung der betroffenen Person zur Verfügung gestellt werden. Er empfiehlt, dass der Staat mehr finanzielle Ressourcen bereitstellt für geistig und psychosozial Behinderte, die ein hohes Maß an Unterstützung benötigen, um sicherzustellen, dass es ausreichend gemeindenahe ambulante Dienstleistungsangebote gibt, um behinderte Menschen zu unterstützen.

Original Dokument in Englisch bei der UN: http://www.ohchr.org/Documents/HRBodies/CRPD/10thSession/CRPD-C-AUT-CO-1_en.doc

The Committee is deeply concerned that Austrian laws allow for a person to be confined against his or her will in a psychiatric institution where they have a psychosocial disability and it is forecast that they might endanger themselves or other persons. The Committee is of the opinion that the legislation is in conflict with article 14 of the Convention because it allows a person to be deprived of their liberty on the basis of their actual or perceived disability.

The Committee urges the State Party to take all necessary legislative, administrative and judicial measures to ensure that no one is detained against their will in any kind of mental health facility. It urges the State party to develop deinstitutionalization strategies based on the human rights model of disability.

The Committee also urges the State party to ensure and that all mental health services are provided based on the free and informed consent of the person concerned. It recommends that the State allocate more financial resources to persons with intellectual and psychosocial disabilities who require a high level of support, in order to ensure that there are sufficient community based outpatient services to support persons with disabilities.