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Thema: Das aktuelle BSG-Urteil zu Barrierefreiheit (http://test.auties.net/topic.php?id=6325)
Geschrieben von: 55555 am: 05.12.13, 10:41:29
Hier nochmal der Link zum Artikel.
Es lohnt sich vermutlich zu überlegen, welche Folgen sich daraus ableiten lassen. Meines Wissens ist es das erste Mal, daß ein deutsches Bundesgericht diese Sachverhalte quasi anerkannt hat.
Wenn dem nun so ist stellen sich Fragen wie: Warum sollte autistischen Schülern diese Barrierefreiheit verweigert werden? Man sollte wohl in solchen Fällen auch mit dieser Entscheidung argumentieren.
Was sind eure Gedanken zu den möglichen Ableitungen?
Geschrieben von: starke Dame am: 05.12.13, 22:30:17
Das kann z.B. in unserem Fall auch für die Schule entscheidend sein, da mein Sohn alle 5-10 Min. erschöpft ist und eine Pause braucht, es hat vielleicht auch Auswirkungen, wenn irgend jemand ein Gutachten in irgend einer Form verlangen will, ich finde es ist erst einmal wichtig.
Vielleicht verstehen dann endlich Lehrer und andere Personen, zu denen das autistische Kind in Abhängigkeit steht, das Barrierefreiheit nicht zu belächeln ist, sondern gewährt werden muss.
Geschrieben von: CrazyCat am: 07.12.13, 11:48:07
Die BSG-Entscheidung sollte wegweisend sein und müsste viel mehr in der Öffentlichkeit publik gemacht werden, gemeinsam mit adäquater Aufklärung über Autismus und Autisten.
Leider wird Autismus in der Gesellschaft oftmals falsch interpretiert (aus Unwissenheit oder wegen nicht vorhandener nötiger Akzeptanz). Dabei schlummern in Autisten (gleich, welcher Form) riesengroße Potenziale, die allerdings nur erschlossen werden können, wenn die Bedürfnisse erkannt und befriedigt werden.
Die praktische Umsetzung der BSG-Entscheidung in allen erdenklichen Lebensbereichen wäre ein großer Fortschritt, eine große Hilfe für Autisten und ein Schlüssel für die Gesellschaft, um wertvolle Ressourcen erschließen zu können, die eine Bereicherung für alle darstellen könnten.
Geschrieben von: Perunica am: 07.12.13, 21:33:47
Diese Gerichtsentscheidung könnte sicher auch beim Arbeitsamt gelten.
Damit lassen sich evtl. die "Einladungen" reduzieren u. das oft unschöne Gespräch mit den dortigen Mitarbeitern.