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Thema: Beim LAG Düsseldorf hört bei Karnevalsnötigungen die Inklusion auf (http://test.auties.net/topic.php?id=7210)


Geschrieben von: 55555 am: 24.12.15, 14:56:27
Zitat:
Während sich Deutschland auf die Weihnachtstage vorbereitet, hat das Landesarbeitsgericht in Düsseldorf den diesjährigen Karneval aufgearbeitet. Im Zuge der Verhandlung am Dienstag wurde die fristlose Kündigung eines Versicherungsmitarbeiters bestätigt (Az.: 13 Sa 957/15).

Die Anwältin des schwerbehinderten Mannes hatte sich vergeblich auf eine Angststörung ihres Mandanten berufen: Mit Scheren bewaffnete Möhnen (Karnevalsweiber) hätten bei ihm Panik ausgelöst. Er habe, als Mafiagangster Al Capone verkleidet, seinen Schlips behalten wollen und damit den Unmut der Närrinnen entflammt. Die hätten auf die Karnevals-Tradition des Krawatten-Abschneidens bestanden.

Als er auch noch von einem Clown bedrängt worden sei, habe der 48-jährige Sachbearbeiter die Nerven verloren und diesem ein Bierglas ins Gesicht gestoßen. Dem Kollegen mussten von einem Arzt Glassplitter aus der Stirn entfernt werden. Eine Überwachungskamera hatte das Geschehen aufgezeichnet. Wenig später erhielt "Al Capone" die Kündigung.

[...]

Stundenlang studierte das Gericht die Aufnahmen aus der Überwachungskamera und analysierte das Verhalten des Klägers etwa bei einer Polonaise. "Er war der Situation einfach nicht gewachsen und ist ausgerastet. Er hat sich bei seinem Kollegen aber entschuldigt und der hat die Entschuldigung auch angenommen", sagte seine Anwältin.

Doch vergeblich. Dem Gericht reichte der Gewaltausbruch für den Rauswurf aus. Es bestätigte damit ohne mündliche Begründung das Urteil der Vorinstanz und ließ keine Revision zu.

Quelle